Die Osingverlosung


  Mutterstein

Der "Mutterstein" auf dem Osing .
Er trägt auf seinen vier Seiten die Anfangsbuchstaben der vier Osingdörfer und die Jahreszahl 177?

Der Brauch der Osingverlosung ist so alt wie der Osing selbst. Die Verlosung von Land stammt aus vorchristlicher Zeit und ist germanischen Ursprung. Bereits die in unseren Gebiet vor den Franken Ansässigen Alamannen verlosten ihre Gewanne um die unterschiedlichen Bodenverschiedenheiten auszugleichen. Allerdings fand diese Verlosung jedes Jahr statt. Die verwendeten Zeichen (Osingzeichen) sind Germanische Runen.  
Osingurkunde
Die Osingurkunde
Urkundensiegel
Die Siegel zur Urkunde

Daraus läßt sich erkennen wie alt dieser Brauch bereits ist. Um die Verlosung der einzelnen Flurstücke durchführen zu können, ist einige Vorarbeit nötig. Begonnen wird etliche Wochen vor dem Termin der Verlosung. Die Osingverwaltung ( das sind je 2 Mann pro Ort, früher waren es 4, die gewählt sind und dieses Amt ehrenamtlich ausführen ) trifft sich an einem bestimmten Ort am Osing.  (Bis 1864 mußten die  Osingsiebner zwischen den 2 Osingsteinen ( Kleinen und Großen , es gibt nur noch einen) vor der Vermessung einen Eid ablegen). Nach Zehn Jahren werden die Würfel wieder ausgepackt . Es sind vier Würfel (die Originalwürfel sind aus Blei) mit je einer Punkt-Zahl von 1 - 4 die Zahlen vertreten die einzelnen Osingzeichen ( siehe Bild ).Hier erwürfelt jeder der vier Orte (Herbolzheim, Humprechtsau, Krautostheim, Rüdisbronn) ein Osingzeichen. Anschließend werden die einzelnen Lose (=Land zu je einen Tagwerk) der Ackerfläche neu vermessen. Die Vermessung wird nach einem bestimmten System durchgeführt. Vier Lose sind ein Zug. In jedem Zug hat jedes der vier Dörfer Anspruch auf ein Los. Die Vermessung erfolgt nach einem alten, für jedes Los festgelegten Breitenmaß in Gert und Schuh ( 1 Gert =2,90 Meter , 1 Schuh =29 cm ) Das Breitenmaß eines Loses wird durch "Hackstufen" nach der Vermessung durch die Osingverwaltung gekennzeichnet. Das Längenmaß richtet sich nach der natürlichen Begrenzung . 122 Züge müssen vermessen werden. In dieser Flur werden keine Marksteine verwendet . Ist ein Zug vermessen wird erneut gewürfelt . Damit werden die vier Lose in der erlosten Reihenfolge an die vier Dörfer vergeben. Die Vertreter der Osingdörfer hacken dann ihr Osingzeichen in das von ihnen erloste Grundstück ein . Die ganze Vermessung dauert etwa 14 Tage . Drei Tage vor der angesetzten Verlosung findet ein zweitägiger Kontrollgang über die gesamte Ackerfläche statt . Am Tage der  Verlosung trifft man sich früh um 8 Uhr am "Klingenbrunn". Es erfolgt eine Begrüßung durch den Obmann und die Verlesung der Vorschriften. Jetzt fallen für die nächsten zehn Jahre das letzte mal die Würfel. Sie entscheiden darüber, welches der vier Dörfer mit seinen Rechtlern als erster , zweiter , dritter oder vierter zu den ausgemessenen Zügen losmarschieren darf. Die Marschroute ist festgelegt und der erloste Platz muß eingehalten werden . Die beiden Verwaltungsmitglieder eines jeden Ortes besitzen eine Liste der Rechtler ihres Ortes und ein Säckchen mit Losen auf denen die Namen der Rechtler stehen . Aus dem Säckchen zieht ein Schulkind aus dem betroffenen Ort den Namen eines Rechtlers , der das betroffene Grundstück erhält. Der Rechtler kennzeichnet das erloste Grundstück mit einem Holzpflock , auf dem sein Name und sein Ort steht. Das Schulkind wird vom Rechtler je nach Wert des Grundstückes mit einem Trinkgeld belohnt . Dies dauert bis zum Abend . Dazwischen liegt eine Stunde Mittagspause. Allen Rechtlern ist es erlaubt ihre erlosten Grundstücke untereinander zu tauschen. Der Tausch darf allerdings erst ab 12 Uhr mittags beginnen. Der Sinn dieser Tauschgeschäfte ist es , daß Grundstücke ortsnah zusammengelegt und vergrößert werden können. Vor - und Nachteile werden in Geld ausgeglichen. Da der Osing unter den vier Orten in vier gleichen Teilen aufgeteilt wird und die Zahl der Rechtler in den Orten unterschiedlich ist, sind auch die einzelnen Rechte unterschiedlich groß . Der kleinste Ort Humprechtsau der zu Bad Windsheim gehört hat pro Recht 5,5 Tagwerk.

 

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Letzte Überarbeitung 30.01.08